HEID Steuerberatungsgesellschaft mbH

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Grundsteuerreform

Was jetzt zu tun ist?

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2018 hat die bisherigen Vorschriften der Einheitsbewertung von Grundvermögen für verfassungswidrig erklärt. Mit der aktuellen Grundsteuerreform schafft der Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine verfassungskonforme Grundsteuererhebung.

 
Als Eigentümer von einem oder mehrerer Grundstücke, sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet, im Zeitraum 01.07.-31.10.2022 eine “Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes” auf elektronischen Weg abzugeben. Je Grundstück muss eine eigene Erklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Aktuell gehen wir davon aus, dass uns die erforderliche Software wie im Übrigen auch das Elster-Modul zum 01.07.2022 zur Verfügung stehen wird.
 

Welche Angaben benötigen wir von Ihnen?

Gerne erstellen wir für Sie die notwendige Grundsteuererklärung und übermitteln diese auch an das Finanzamt.
 
Deklariert werden müssen alle unbebauten und bebauten Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Uns stehen für das Bewertungsverfahren nicht alle Informationen zur Verfügung. Daher verwenden Sie bitte die zum Download bereitstehenden Checklisten, welche Sie unter Service finden.

Falls wir die Steuererklärungen erstellen sollen, müssten Sie uns die Checklisten aufgrund des engen Zeitfensters vollständig ausgefüllt bis zum 30.06.2022 zur Verfügung stellen. Verspätete Abgaben der Erklärungen werden Stand jetzt von der Finanzverwaltung sanktioniert.

 
 
 

Wie gut, dass sie uns gefunden haben.

Was Erfolg für Sie bedeutet, bestimmen Sie selbst.

Unser Auftrag ist es, Ihre Wünsche und Ziele zu verstehen. Wir wollen Sie entlasten, Ihnen eine feste und sichere Basis schaffen und Sie auf Ihrem persönlichen Erfolgsweg begleiten. Warum wir darin besonders gut sind?

Weil wir in bloßen Zahlen echte Werte erkennen. Weil wir sehen können, was zwischen all den Belegen, Bescheiden und Auswertungen steht.

Ihr Potenzial !